29.11.2019
Amt Bordesholm:
Fahrdienste der Bürgerbörse sind unter Druck geraten

Die von der Bürgerbörse im Amt Bordesholm angebotenen Fahrdienste sind unter Druck geraten. Das Angebot ist montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr verfügbar und wird von ehrenamtlichen Fahrern mit Privatfahrzeugen erbracht. Das Bürgerbüro der Amtsverwaltung leitet die Fahrtwünsche direkt an die Bürgerbörse weiter. Amtsdirektorin Anja Kühl hat jetzt eine rechtliche Prüfung bei der Kreisverwaltung veranlasst. Archivbild Bahnhof Bordesholm/Dr. Holger Jansen/Agentur Landmobil Die von der Bürgerbörse im Amt Bordesholm angebotenen Fahrdienste sind unter Druck geraten. Das Angebot ist montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr verfügbar und wird von ehrenamtlichen Fahrern mit Privatfahrzeugen erbracht. Das Bürgerbüro der Amtsverwaltung leitet die Fahrtwünsche direkt an die Bürgerbörse weiter. Amtsdirektorin Anja Kühl hat jetzt eine rechtliche Prüfung bei der Kreisverwaltung veranlasst. Zuerst hatten die Kieler Nachrichten über die Entwicklung berichtet.

Bei genauer Betrachtung handelt es sich beim Bürgerbus im Amt Bordesholm gar nicht um einen solchen. Im Jahr 2016 war angedacht, einen Bürgerbus mit einem Elektrofahrzeug oder einem Kleinbus aus dem Bestand der Amtsverwaltung zu betreiben. Geplant war, auf telefonische Vorbestellung am Dienstag die Fahrten am Donnerstag anzubieten. Inzwischen können Kunden an jedem Wochentag zwischen 8 und 18 Uhr im Bürgerbüro der Amtsverwaltung anrufen. Der Fahrtwunsch wird von dort an die Bürgerbörse weitergeleitet, die einen Fahrer mit privatem Pkw zum jeweiligen Fahrgast schickt.

Bürgerbusse stoßen immer auf großes öffentliches Interesse. So auch der Bürgerbus im Amt Sandesneben-Nusse, der vom NDR Schleswig-Holstein-Magazin besucht wurde. Wichtig ist aber, dass der Bürgerbus rechtssicher unterwegs ist und das Personenbeförderungsgesetz beachtet wird. Bild Archiv: Dr. Holger Jansen/Agentur Landmobil Als weiteres Angebot fährt das Team der Bürgerbörse zu Kliniken nach Kiel und Neumünster. Eine Fahrt innerhalb von Bordesholm oder im Amt Bordesholm kostet immer 2 Euro. Eine Fahrt in außenliegende Gemeinden oder nach Kiel und Neumünster kostet 30 Cent pro Kilometer. So kostet die Fahrt zur Klinik nach Neumünster für Hin- und Rückfahrt insgesamt 9 Euro. Das Amt Bordesholm liegt am südöstlichen Rand des Kreises Rendsburg-Eckernförde. In den 14 Gemeinden leben rund 14.500 Menschen.

Politisch gesehen bleibt es spannend, denn der Amtsausschuss in Bordesholm kann am 12. Dezember 2019 eine Entscheidung herbeiführen. Gleichwohl bleibt der gesamte Vorgang komplex, denn eine rechtliche Bewertung der Kreisverwaltung kann der Amtsausschuss nicht übergehen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Agentur Landmobil mit dem Projekt Bürgerbusse Schleswig-Holstein an der Entwicklung des Konzepts der Bürgerbörse für den Fahrdienst in Bordesholm nicht beteiligt war.

Die von der Agentur Landmobil und dem Projekt Bürgerbusse Schleswig-Holstein in den Ämtern Berkenthin, Sandesneben-Nusse und Kellinghusen entwickelten Bürgerbusse sind rechtlich umfassend geprüft und weder von den Kreisverwaltungen noch vom Verkehrsministerium in Kiel beanstandet worden. Die neuen Bürgerbusprojekte im Kirchspiel Medelby und im Amt Mittleres Nordfriesland orientieren sich ebenfalls am bewährten und akzeptierten Rechtsrahmen.

Hintergrund: Rechtliche Probleme beim Bürgerbus Amt Bordesholm

Muss das PBefG angewendet werden oder nicht? Ein Blick in den Kommentar kann weiter helfen. Symbolgrafik Immer mal wieder kommt es zu Unsicherheiten, wie die Rechtslage bei Bürgerbussen zu bewerten ist. Im Fall Bordesholm geht es um zwei Punkte: Können die angebotenen Fahrdienste der Bürgerbörse noch als Angebot außerhalb des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gesehen werden oder muss das PBefG angewendet werden? Und: Kann das Amt die telefonische Disposition aus dem Bürgerbüro als Aufgabe in dieser Form dauerhaft übernehmen?

Zunächst zum Personenbeförderungsrecht. Ausgangspunkt ist die Betrachtung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Hier heißt es, dass das PBefG dann angewendet werden muss, wenn Fahrten entgeltlich oder geschäftsmäßig durchgeführt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Einnahmen die Betriebskosten nicht übersteigen. Hier würde es zunächst an der Bürgerbörse liegen, Einnahmen transparent darzulegen und aufzuzeigen, welche Einnahmen und Ausgaben entstanden sind. Erst danach kann eine sachgerechte Bewertung erfolgen. Zuständige Behörde für die Prüfung ist die Kreisverwaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Bei Unstimmigkeiten ist das Verkehrsministerium in Kiel abschließend zuständig. Beim PBefG handelt es sich um Bundesrecht, das von den Ländern anzuwenden ist.

Weiter stellt sich die Frage, welche Rolle die Amtsverwaltung mit dem Bürgerbüro übernehmen kann. Im Kommunalrecht ist insbesondere die Frage zu stellen, ob sich eine Gemeinde oder ein Amt wirtschaftlich betätigen darf. Hier gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Wenn eine private Institution eine Aufgabe übernehmen kann ist dies nicht unbedingt Aufgabe von Amt oder Gemeinde. Die Einzelheiten sind in den §§ 101 ff. Gemeindeordnung Schleswig-Holstein festgelegt. Im konkreten Fall Bordesholm gilt es also vor allem zu bewerten, ob die Übernahme von telefonischer Fahrtendisposition bzw. der Weiterleitung von Fahrwünschen durch das Bürgerbüro als sachgerecht anzusehen ist. Nach Klärung dieser beiden rechtlichen Fragen kann eine politische Bewertung vorgenommen werden.